Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Eintrittskarten

Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Kunden steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung von Eintrittskarten für Veranstaltungen, zu.